ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen Lena Lux Fotografie & Bildjournalismus und im Namen des vertretenden Fotografen

Quellenangabe:
Quelle: Rechtsanwalt Marijo Kovac, Stuttgart

1. Allgemeines, Geltung
1.1. Die nachfolgenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle Fotografen (Erfüllungsgehilfen) die für Lena Lux Fotografie & Bildjournalismus tätig sind (nachfolgend: „Fotografen“) durchgeführten künstlerischen Aufträge und die in der Folge daraus entstandenen Lichtbildwerke, Angebote, Lieferungen und Leistungen (nachfolgend: „das digitale Lichtbildwerk“).

1.2. Der Haupterwerb des Fotografen ist, die entgeltliche Veräußerung des Nutzungsrechts eines durch den Fotografen, künstlerisch erstellten, digitalen Lichtbildwerks. Diese Lichtbildwerke unterliegen dem Urheberrecht nach § 2 UrhG; § 64. Somit auch Hauptgegenstand des vom Fotograf durchgeführten Auftrags, ist die Überlassung der Nutzungsrechte der erstellten, künstlerischen, digitalen Lichtbildwerke, zu dem vorab vereinbarten Zweck.

1.3. Mit Auftragserteilung entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Fotografen und dem Kunden/Auftraggeber. Bei der Auftragserteilung geht es um die Hauptleistung des Fotografen, um die Überlassung der urheberrechtlich geschützten Nutzungsrechte der Lichtbildwerke. Diese Hauptleistung ist nach § 12 Abs.2 Nr. 7c UStG. mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7% zu versteuern. Der Kunde/Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei der Auftragserteilung, um die Übertragung und Wahrnehmung, Lieferung digitaler, künstlerischer Lichtbildwerke handelt. Somit hat der Kunde/Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf die Erstellung eines anderen Mediums (z.B. Papierabzüge, Fotoleinwände usw.), außer der des elektronischen, digitalen Mediums.

1.4. Vom Kunden/Auftraggeber in Auftrag gegebenen Gestaltungsvorschläge, Konzeptionen oder Bestellungen von Fotoprodukten (z.B. Fachabzüge, Papierabzüge, Dias, Bilder in Rahmen o.ä.) sind eigenständige Leistungen und müssen separat mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19% vergütet werden.

1.5. Es entsteht auch ein Vertragsverhältnis durch die Entgegennahme der künstlerischen Leistungen, Lieferung, bzw. durch schriftliche Annahme des Angebots. Sowieso mit Veröffentlichung des Bildmaterials des Fotografen.
1.6. Die AGB gelten mit Auftragserteilung an den Fotografen auch ohne ausdrückliche Einbeziehung und für alle zukünftigen künstlerischen Leistungen, Angebote und Lieferungen als in vollem Umfang anerkannt.

1.7. Lichtbildwerke bzw. künstlerische Leistungen sind im Sinne dieser AGB alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie hergestellt wurden oder vorliegen (elektronische Bilddaten, Fotobücher, Onlinegalerien sowie alle weitere Fotoprodukte.

1.8. Der Kunde/Auftraggeber verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

1.9. Als vereinbart gelten diese Geschäftsbedingungen, wenn Ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1.10 Der Begriff „Lichtbildwerk“ und seine damit einhergehende Rechtsgrundlage ist gesetzlich geregelt (§64 UrhG).

1.11. Der Kunde erkennt die Bildauffassung und Gestaltung des Fotografen mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Kunde während oder nach der Auftragsproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten vor. Reklamationen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, der Aufnahmelokation und der verwendeten, optischen und technischen Mitteln sind daher ausgeschlossen.

1.12. Bei einer Reportage kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste abgelichtet werden. Dies ist vorher mit dem Fotograf abzustimmen, wenn es vom Kunde/Auftragsgeber erwünscht ist. Der Fotograf ist jedoch stets bemüht, dies zu erreichen.

1.13. Das Fotografieren während eines Portraitshootings durch Mitbewerber oder Gäste ist ohne Abstimmung mit dem Fotograf nicht gestattet. Die Auswahl der Bilder erfolgt vom Fotografen.

1.14. Der Kunde versichert, dass er zur Beauftragung des Fotografen berechtigt ist. Der Fotograf haftet nicht für Ansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Berechtigung beruhen.

1.15. Onlinegalerien.

1.16. Währungsschwankungen trägt der Kunde/Auftraggeber

2. Widerrufsrecht
2.1. Wurde der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen, haben Sie als Verbraucher das Recht binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lena Lux Fotografie & Bildjournalismus, über Kontaktformular: www.lena-lux.de • E-Mail: info@lena-lux.de • Post: Heerweg 15A • 73770 Denkendorf) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandten Brief mit Sendebestätigung, E-Mail mit Sendebestätigung) über den Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

2.2. Ausschluss des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Leistungen: Verträge zur Lieferung von Lichtbildwerken und Fotoprodukten, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist, oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

2.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden/Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn Sie in schriftlicher Form anerkannt werden.

3. Nutzungsrecht, Urheberrecht
3.1. Der Privatkunde/private Auftraggeber erwirbt an den Lichtbildwerken nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an „private“ Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle, öffentliche Nutzung der Lichtbildwerke, damit nicht private Weitergabe ist ausdrücklich nicht gestattet und ist daher gesondert zu entgelten. Das gilt auch in Bezug auf die erstellte Onlinegalerie des Fotografen. Eigentumsrechte werden somit nicht übertragen. Nutzungsrechte an den Lichtbildwerken sowie an Fotoprodukten und Onlinegalerien, gehen erst mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung an den Kunden/Auftraggeber über. Die Nutzung des digitalen Bildlichtwerks unterliegt ausschließlich dem dafür im Vertrag genannten Kunden/Auftraggeber. Der Kunde erwirbt nur ein privates, einfaches Nutzungsrecht an dem erstellten Lichtbildwerk. Eine Veröffentlichung durch den Kunden/Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Das Urheberrecht verbleibt beim Fotograf und kann nicht übertragen werden. Dieser ist der alleinige Inhaber aller urheberrechtlichen geschützten Lichtbildwerke.

3.2. Dem Kunden/ Auftraggeber werden urheberrechtliche Nutzungsrechte ausschließlich zu dem schriftlich vereinbarten Zweck eingeräumt. Die sich aus dem Vertrag ergebende Nutzung ist durch das Honorar abgedeckt.

3.3. Speicherungen, Veröffentlichungen im Internet, die Einstellung, unentgeltlich bzw. entgeltlich, in digitale Datenbanken (z.B. Stockfotos, Agenturen, Facebook, Twitter, u.ä.) ist grundsätzlich zu unterlassen. Auch die Archivierung in internen Archiven des Kunden/ Auftraggebers ohne Absprache oder vertraglichen Einigung. Jede weitere Nutzung, außerhalb des Auftrages, des digitalen Bildlichtwerkes muss mit dem Fotograf abgestimmt werden. Veränderungen des Lichtbildwerks durch Fotokomposing, Montagen oder durch elektronischen Hilfsmittel durch eines neuen urheberrechtlichen geschützten Werkes, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit (Lena Lux) gestattet. Das Lichtbildwerk darf nicht abgezeichnet, nachgestellt, fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

3.4. Der Kunde/Auftraggeber ist nicht berechtigt die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Lichtbildwerks. Außer dies wurde ausdrücklich vorab schriftlich vereinbart.

3.5. Die Überlassung der vertraglich abgestimmten, urheberrechtlich geschützten Nutzungsrechte an den Lichtbildwerken, gehen erst mit der vollen Bezahlung an den Kunden/Auftraggeber über.

3.6. Untersagt ist es auch, Lichtbildwerke zur Verwendung als Arbeitsvorlage für Layout und Präsentationszweck oder als Bildschirmfoto, zu benutzen. Das ist eine Urheberrechtsverletzung und kann vom Fotograf zur Anzeige gebracht werden.

3.7. Das Überlassene Lichtbildwerk bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatzanspruch hierfür geleistet wird. Der Kunde/Auftraggeber hat das Bildmaterial mit Sorgfalt zu behandeln. Hinsichtlich der Weitergabe an Dritte, darf das digitale Lichtbildwerk nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergegeben werden.

3.8. Die vom Kunden/Auftraggeber wissentliche Weiternutzung Dritter des digitalen Lichtbildwerks, ist dem Fotografen unverzüglich mitzuteilen.
3.9. Um sich zu präsentieren, stellt die Eigenwerbung für den Fotografen einen wichtigen Teil seiner Arbeit dar. So konnten auch Sie sich ein „Bilder“ seiner Arbeit machen.
Deshalb ist es dem Fotografen gestattet in diesem Rahmen, mit mündlichem oder schriftlichem Einverständnis des privaten…